Aufmaßprüfung

Der Sachverständige ist Experte auf seinem Fachgebiet und verfügt über ein hohes Wissen. Für die Prüfung von Aufmaßen bei Gerüstbauarbeiten wird er von vorne herein das Angebot, die Leistungsbeschreibung, oder den Ausschreibungstext zu den entsprechenden Positionen fordern, bevor er mit der Prüfung des Aufmaßes am Objekt beginnen kann. Er wird sie mit seinen aktuellen Aufmaßregeln nach VOB/C 18451, sowie weiterer Fachliteratur – davon abweichend nach BGB – zum korrekten Aufmaß und zur richtigen Abrechnung der Leistung beraten. Eine Aufmaßprüfung ist auch möglich, obwohl das entsprechende Gerüst bereits demontiert wurde. Es gibt unterschiedliche Aufmaßregeln von unterschiedlichen Gerüsttypen und Gerüstarten.